In der Gemeinderatssitzung vom 8. April stand der Beschluss der 5. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts auf der Tagesordnung. Hier noch einige Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Offene und noch nicht ausgereifte Punkte wurden bereits in vorbereitenden Sitzungen von der Tagesordnung genommen und daher diesmal noch nicht beschlossen. Von Seiten des Landes Niederösterreich wurden ebenfalls Einwände zum ersten Entwurf formuliert und Gedankenanstöße an den Gemeinderat herangetragen. Es wurden nun für die nächsten Wochen Gespräche mit Betroffenen und weitere Diskussionen vereinbart, um auch Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer garantieren zu können. Und der mit Raumordnungsfragen betraute Ausschuss wird sich in nächster Zeit intensiv mit dem Thema Mobilisierung von Baulandreserven beschäftigen. Nun kann ohne Zeitdruck auf noch offene Fragen eingegangen werden.
Hier ein kurzer Überblick über die noch offenen Punkte im neuen Entwurf des Raumordnungskonzepts:
- Hausäckergärten hinter dem Musikheim – hier wird eine mögliche Umwidmung in Bauland-Kerngebiet als nicht zielführend gesehen
- Baulandwidmung in Oberaschbach – Grundstückseigentümer und Anrainer werden zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, um die angestrebten Widmungsänderungen nochmals zu besprechen und zu einem Konsens zu gelangen
- Erhaltenswertes Gebäude im Grünland bei der Donaumühle – hier wird versucht, eine für die Anrainer annehmbare Lösung zur Wohnnutzung des Objekts zu gewährleisten
- Siedlungserweiterung Krenstetten – diese wird bis zu dem Zeitpunkt zurückgestellt, in dem gesichert ist, dass die erforderliche technische Infrastruktur (Wasserver/entsorgung) innerhalb eines Jahres nach Widmung fertig gestellt werden kann. –> Eine Forderung von Seiten des Landes.
- Wichtig ist generell auch folgender Punkt: In einer Stellungnahme eines Sachverständigen des Landes Niederösterreich heißt es, dass „grundsätzlich Neuwidmungen in Zukunft nur vertretbar sind, wenn tatsächlich eine Änderung der Bodenpolitik von der Gemeinde vorgenommen wird.“ Dies bedeutet konkret, dass es neu gewidmetes Bauland erst dann geben wird, wenn es die Gemeinde schafft bereits vorhandene Baulandreserven zu mobilisieren.
WIR ist bemüht die vor uns liegenden Herausforderungen gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat zu meistern und für das Gemeinwohl annehmbare Lösungsansätze zu unterstützen.